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  • Wir reichen Ihre Dokumente ins Konsulat ein.
  • Wir wickeln die Bezahlung der konsularischen Gebühren ab.
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Über die Befreiung von der Visumpflicht

Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan „Über das internationale Finanzzentrum „Astana“ hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 vom 23. Dezember 2016 Visumfreie Regime für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Island, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 1. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 30 Tagen aufhalten.

Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 30 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie „Geschäftsvisum“ für 30 Tage bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen.

Privatvisum Kasachstan

Besuch der Verwandten und Freunde, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage (keine Einladung nötig)
Bearbeitungsdauer7-10 Arbeitstage
Einmalige Einreise ab 30 Tage Aufenthalt115 €

 

Alle Preise inklusive Konsulatsgebühr und 19% MwSt

 

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Stand Oktober 2015